Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Bundespräsidenten offenbar einen weiten Spielraum bei wertenden Äußerungen über politische Parteien zu. Im Prozess um eine Klage der rechtsextremen NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle: Wenn es darum gehe, sich schützend vor die Verfassung zu stellen, sollte er sich auch in sehr pointierter Art äußern dürfen. Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen Gaucks nach ausländerfeindlichen Protesten im August gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf. Gauck sagte damals vor Schülern: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen.“ Die NPD fühlte sich dadurch beleidigt.