In den Artikeln 54 bis 61 des Grundgesetzes ist die Rolle des Bundespräsidenten festgeschrieben. Er steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates. Unter anderem repräsentiert er die Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach außen, ernennt und entlässt Bundeskanzler, kann den Bundestag auflösen und unterzeichnet und verkündet Gesetze.

Der Bundespräsident ist das einzige Verfassungsorgan, das aus nur einer Person besteht. Seine Persönlichkeit prägt deshalb zwangsläufig die Amtsführung in besonderem Maße. Auch wenn es keine Vorschrift gibt, die ihm politische Stellungnahmen verbietet, so hält sich das Staatsoberhaupt in aller Regel mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurück.