Sebastian Edathy hat eingeräumt, bei einem kanadischen Unternehmen, das Kinderpornos verbreitete, Fotos und Videos bestellt zu haben. Zugleich betont er, dabei handele es sich nicht um kinderpornografisches Material. Laut Staatsanwaltschaft Hannover geht es um „Bilder von unbekleideten Jungen im Alter zwischen neun und 13, eventuell auch 14 Jahren“. Doch auch die Ermittlungsbehörde betont, es sei eine „schwierige Bewertungsfrage“, ob es sich „um Kinderpornos handelt“.

Strafbar ist der Besitz von Fotos, die sexuelle Handlungen von, an und vor Kindern zeigen. Auch Bilder, auf denen Kinder ihre Geschlechtsorgane oder das Gesäß aufreizend zur Schau stellen, gelten als Kinderpornografie. Das Foto eines nackten Kindes ohne einen sexuellen Bezug ist dagegen keine Pornografie. Im Fall Edathy, so die Staatsanwaltschaft, bewege man sich „im Grenzbereich“.