Zahl der Anspruchsberechtigten könnte um bis zu 2,3 Millionen sinken, sagen Experten

Berlin. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat die Bundesregierung davor gewarnt, den Forderungen nach Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn nachzugeben. Rund zwei Millionen der etwa fünf Millionen Beschäftigten, die derzeit für weniger als 8,50 Euro in der Stunde arbeiten, würden dann aus der Mindestlohn-Regelung herausfallen, ermittelte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Stiftung (WSI).

Nach den Plänen der Großen Koalition soll spätestens ab 2017 in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Das WSI berechnete, wie viele Menschen mit einem Arbeitsverhältnis von den diskutierten Ausnahmen betroffen wären. Das Ergebnis: Gilt der Mindestlohn nicht für Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose, gingen 37 Prozent der Geringverdiener leer aus. Damit würde der Mindestlohn zum „Schweizer Käse“, so das WSI.

Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung warnte vor zu vielen Ausnahmen. Letztlich könnte die Regelung sogar viel weniger Menschen betreffen als gedacht. Über Lohnsteigerungen und mögliche Ausnahmen würden im Extremfall 2,3 Millionen der heute 5,2 Millionen Anspruchsberechtigten schon bis 2015 nicht mehr vom Mindestlohn profitieren.