Vier Jahre nach dem von einem Bundeswehr-Oberst befohlenen Luftangriff im afghanischen Kundus sind Hinterbliebene der bis zu 140 Opfer in erster Instanz mit Schadenersatzklagen gegen Deutschland gescheitert. Den beteiligten Soldaten sei „keine schuldhafte Amtspflichtverletzung“ vorzuwerfen, urteilte das Landgericht Bonn. Ein Anwalt der Kläger kündigte Berufung an. In dem Zivilverfahren forderte der Vater von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung von zwei Tanklastzügen getöteten Kindern 40.000 Euro, eine Witwe und Mutter von sechs Kindern 50.000 Euro. Weitere Sammelklagen von 77 Opfern des Luftschlags liegen dem Bonner Gericht vor.