Berlin. Die Bundesländer nehmen heute einen zweiten Anlauf zum Verbot der rechtsextremen NPD. Der Antrag des Bundesrats soll dann dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zugestellt werden, bestätigte Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) am Montag in Kiel. In ihrer Begründung berufen sich die Länder vor allem auf eine Wesensverwandtschaft der Partei mit Hitlers NSDAP. So strebe die Partei unter anderem die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung an und habe „auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht“.

Der 268 Seiten starke Verbotsantrag sei „sehr gut begründet“, sagte Breitner. Er sei sicher, dass alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorlägen: „Die NPD ist aufgrund ihrer biologisch-rassistischen Ideologie geistiger Brandstifter für Ausländerhass bis hin zu gewalttätigen Übergriffen auf Ausländer und Migranten.“

Die Bundesregierung hält einen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Sie habe die Länder aber mit einer Materialsammlung unterstützt. Die NPD sei eine antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei, die man gemeinsam politisch bekämpfen wolle. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 vor allem am verbreiteten Einsatz von V-Leuten auch in NPD-Führungspositionen gescheitert.