Im Kapitel „Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte“ werden zuerst Konsequenzen aus den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages angekündigt. Dessen Reformvorschläge für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, zur parlamentarischen Kontrolle der Tätigkeit der Nachrichtendienste sowie zur Zukunft der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sollen umgesetzt werden. Die Extremismusprävention der Bundesregierung soll gebündelt und optimiert werden.

Neben allgemeiner Kriminalitätsbekämpfung soll vor allem das Jugendstrafverfahren effektiver und praxistauglicher ausgestaltet werden. Wird ein junger Mensch straffällig, soll die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. Der Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber Kriminalitätsopfern soll im Jugendstrafrecht gestärkt werden. Cybermobbing und Cybergrooming in sozialen Netzwerken sollen einfacher gemeldet und angezeigt werden können. Das Recht auf Privatsphäre soll an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters angepasst werden.

Als Konsequenz aus der NSA-Affäre „drängen wir auf weitere Aufklärung, wie und in welchem Umfang ausländische Nachrichtendienste die Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Regierung ausspähen“. Um Vertrauen wieder herzustellen, soll ein international rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage ausgehandelt werden. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor schrankenloser Ausspähung geschützt werden.

Fehlender Aufklärungswille

Abendblatt-Experte Thomas Frankenfeld sagt: Das Kapitel „Freiheit und Sicherheit“ deckt ein sehr breites Spektrum ab, das vom Rechtsextremismus über Kinderpornografie, Stalking, Wirtschafts- und Cyberkriminalität bis zum NSA-Skandal und sogar dem Umgang mit dem SED-Unrecht reicht. Bemerkenswert bei all diesen Absichtserklärungen ist, dass die Konsequenzen aus der NSA-Spionage erst ganz am Ende des Kapitels und dann nur sehr kurz auftauchen. Das Drängen auf weitere Aufklärung sowie die Absicht, ein No-spy-Abkommen mit den USA abzuschließen, sind angesichts der US-Position ziemlich substanzlos. Konkreter ist das Ziel, die europäischen Telekommunikationsanbieter auf eine Verschlüsselung ihrer Daten und auf eine Nichtweitergabe an ausländische Nachrichtendienste zu verpflichten.