Der Ökostrom-Ausbau soll nach jahrelangem kräftigem Wachstum erstmals zur Kostendämpfung begrenzt werden. Bis 2025 wird der Anteil am Stromverbrauch per Gesetz auf einen Korridor zwischen 40 und maximal 45 Prozent festgelegt. Bis 2035 sollen es 55 bis höchstens 60 Prozent sein. Bislang hatte der Bund nur Mindestziele für Strom aus Wind oder Sonne genannt. Der jährliche Zubau liegt bei diesen Zahlen nicht nur unter dem Wachstum der vergangenen Jahre, er ist auch weit von den SPD-Zielen in den Verhandlungen entfernt. Auf der anderen Seite erhalten Betreiber von Gas- und Kohlekraftwerken, die wegen der Energiewende unter Druck stehen, mehr Raum und Planungssicherheit.

Am Atomausstieg wird nicht gerüttelt. Eine Kommission soll die Grundlagen für eine neue bundesweite Endlagersuche erstellen. Der Rechtsstreit zwischen Bund und Land Niedersachsen um den alten Standort Gorleben soll einvernehmlich geklärt werden. Die Gasförderung mit der umstrittenen Fracking-Methode soll vorerst nicht genehmigt werden. Union und SPD bekennen sich zum Ziel von 40 Prozent weniger Treibhausgas-Emissionen bis 2020 (im Vergleich zu 1990). Bis 2020 soll der Stromverbrauch weiter um zehn Prozent gesenkt werden. Geplant sind Förderprogramme, etwa mehr Geld für die Gebäudesanierung.

Probleme erkannt

Abendblatt-Experte Martin Kopp sagt: Der Koalitionsvertrag betont die Rolle der konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas). Diese seien als Reserven unverzichtbar. Doch so deutlich wie die SPD gefordert hat, ist das Bekenntnis nicht ausgefallen. Diese hat erreichen wollen, dass schon für das Vorhalten der Kohlekraftwerke über einen so genannten Kapazitätsmechanismus Geld fließt. Doch hier äußert sich der Koalitionsvertrag schwammig. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien soll laut Vertrag bis 2030 ein Anteil von 55 bis 60 Prozent erreicht werden. Ein klarer Kompromiss: Union und SPD treffen sich in der Mitte. Die steigenden Strompreise hat der Vertrag als „Problem“ erkannt. Unklar bleibt er bei der Frage, wie die Kosten durch den Abbau von Überförderung und der Einspeisevergütung gedeckelt werden können. Fazit: Der Koalitionsvertrag hat die fehlende Steuerung der Energiewende als Problem klar benannt. Im Grundsatz sind alle Vorschläge zur Lösung des Problems richtig. Aufgrund der teils sehr schwammigen Formulierung liegt es nun an der konkreten Ausgestaltung, was daraus wird.