Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde soll zum 1. Januar 2015 eingeführt werden – aber erst zwei Jahre später, von 2017 an, „uneingeschränkt“ gelten. Ausnahme eins: Die Branchenmindestlöhne gelten weiter. Sie werden beispielsweise am Bau, in der Gebäudereinigung, in der Pflegebranche, im Wachgewerbe und in der Zeitarbeit gezahlt. Sie liegen fast alle über 8,50 Euro. Die höchsten Mindestlöhne werden am Bau bezahlt (13,70 Euro in der Stunde). Ausreißer nach unten gibt es in Wäschereien (sieben Euro) und bei den Pflegehilfskräften im Osten Deutschlands (acht Euro). Ausnahme zwei: Tarifverträge gelten bis Ende 2016 weiter, auch dann, wenn sie Lohnabschlüsse enthalten, die unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro liegen. Ausnahme drei: Das Mindestlohngesetz soll „im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird“ erarbeitet werden. „Mögliche Probleme, z.B. bei der Saisonarbeit“ sollen bei der Umsetzung „berücksichtigt“ werden.

Es wird eine Kommission eingesetzt, der drei Arbeitgeber- und drei Arbeitnehmervertreter angehören. Beide Seiten können einen Experten ohne Stimmrecht hinzuziehen. Die Kommission soll den Mindestlohn von 8,50 Euro erstmals nach einem halben Jahr – im Juni 2017 – überprüfen mit dem Ziel einer möglicherweise notwendigen Anpassung zum 1. Januar 2018.

Viele Ausnahmen

Abendblatt-Experte Oliver Schade sagt: Die SPD hat sich beim Mindestlohn grundsätzlich durchgesetzt. Die deutsche Wirtschaft wird davon sicherlich nicht untergehen. Denn laut Arbeitgeberverband sind in lediglich 41 von insgesamt mehr als 15.000 Tarifverträgen die Einstiegslöhne geringer als 8,50 Euro. Die neue Regelung wird dennoch vor allem kleinere, nicht tarifgebundene Betriebe und bestimmte Branchen primär in Ostdeutschland – wie zum Beispiel das Friseurhandwerk – vor große Herausforderungen stellen. Vermehrte Schwarzarbeit dürfte dort eine der negativen Folgen sein. Allerdings stehen im Koalitionsvertrag zum Teil großzügige Übergangsfristen und der nicht unwichtige Satz, dass das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern erarbeitet werden soll und mögliche Probleme berücksichtigt werden sollen. So könnten die vereinbarten 8,50 Euro für viele Beschäftigte am Ende doch keine Gültigkeit haben. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Form von Minijobs sind ohnehin von der Mindestlohnregelung ausgenommen.