Der Optionszwang: Seit 2000 bekommen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern zusätzlich zu der Staatsbürgerschaft von Mutter und Vater den deutschen Pass. Zumindest wenn ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland lebt. Diesen Doppelstatus darf das Kind jedoch nur bis zur Vollendung des 23.Lebensjahres behalten. Dann muss es sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Der Optionszwang gilt nicht für Kinder, deren Eltern EU-Bürger sind. Sie dürfen die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Außerdem greift es nicht, wenn ein Land seine Bürger prinzipiell nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt wie Afghanistan, Algerien, Syrien oder Tunesien.

Einbürgerung in Hamburg: Nie haben sich in Hamburg mehr Menschen einbürgern lassen als in diesem Jahr. Im ersten Halbjahr 2013 erhielten 3747 Ausländer einen deutschen Pass. Das sind rund 40 Prozent mehr als im Vorjahr.