Hamburg. Auch im Internetzeitalter ist der Wahlvorgang selbst eine analoge Angelegenheit. Ob per Briefwahl oder in der Kabine: Der Wählerwille wird mit Stift auf Papier zum Ausdruck gebracht. Das ist ein ernster Vorgang. Dennoch bleibt Platz für Kreativität auf dem Stimmzettel. Doch was ist erlaubt und was nicht? In der Wahlkabine liegen meistens nicht radierfähige Bleistifte aus, um die Stimmzettel auszufüllen. Doch sogar ein handelsüblicher Bleistift darf für das Kreuzchen benutzt werden. Egal ob Füller, Kugelschreiber oder Filzstift – alles, was das Kästchen ausfüllt, zählt. Wichtig ist nur, dass der Wille des Wählers erkennbar ist.

Ein Kreuzchen ist die Standard-Variante – weil eben auch die eindeutigste. Für alle, die es kreativer mögen, bietet der Stimmzettel Spielraum: Auch Smileys, Herzchen oder einfache Schrägstriche sind zugelassen. Auch hier gilt: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Bei einem Smiley mit traurigem Mundwinkel ist zum Beispiel nicht eindeutig, ob das nun als Zustimmung oder als Ablehnung gegenüber dem Kandidaten zu verstehen ist.

Es kann sogar auf den Stimmzettel geschrieben werden. Damit sollte aber jeder Wähler vorsichtig sein. Wer beispielsweise seinen Wahlzettel unterschreibt oder anderweitig mit seinem Namen versieht, der macht diesen damit ungültig, weil das das Wahlgeheimnis nicht mehr gewährleistet ist. Auch sonstige Kommentare („Guter Mann“) auf dem Wahlzettel machen die Stimmabgabe ungültig.