Seit 1990 ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft. Die zehn Grundrechte sollen ihnen auch Gleichberechtigung, das Recht auf Bildung und Freizeit, das Recht auf Betreuung bei Behinderung sichern. Und: Kinder sollen ihre Meinung frei äußern und mitbestimmen dürfen. Das Bundesfamilienministerium sagt: „Kinder brauchen früh die Erfahrung von Anerkennung und Teilhabe, auch wenn das für die Erwachsenen eine umso größere Herausforderung darstellt, je jünger die Kinder sind.“ Nach dem Kinderschutzgesetz erhalten Kitas erhalten nur dann eine Betriebserlaubnis, wenn sie Verfahren zur Beteiligung von Kindern einschließen. Die Familienexpertin der Grünen im Bundestag, Katja Dörner, kritisiert vor allem, dass die Konvention in Deutschland bisher nur ungenügend auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien umgesetzt wurde.