Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Anti-Terror-Datei zwar grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften aber für verfassungswidrig erklärt. In ihrem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil gaben die höchsten deutschen Richter dem Gesetzgeber bis 31. Dezember 2014 Zeit für Nachbesserungen.

Unter anderem setzt das Gericht Grenzen beim Umfang des in die Datei aufgenommenen Personenkreises. Erfasst sind derzeit nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen - insgesamt rund 18.000 Menschen. Künftig dürften zum Beispiel nur "willentliche" Unterstützer von Terrorverdächtigen erfasst werden, fordern die Richter. Auch müssten die Datenschutzbeauftragten die Datei überprüfen können, das Bundeskriminalamt müsse Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über Datenbestand und Nutzung informieren. Grundsätzlich sei die 2007 von Bund und Ländern zur Terrorbekämpfung geschaffene Datei aber verfassungsgemäß.