Die Abgeordneten hatten sich beim Castor-Transport 2010 an Aufruf zum „Schottern“ beteiligt, dem Herauswühlen von Steinen aus dem Gleisbett.

Berlin/Lüneburg. Der Bundestag wird an diesem Donnerstag über die Aufhebung der Immunität von vier Abgeordneten der Linkspartei entscheiden. Das bestätigten die Staatsanwaltschaft Lüneburg und der Linken-Abgeordnete Jan van Aken. Außer um ihn gehe es auch um Inge Höger, Sevim Dagdelen und Diether Dehm, sagte van Aken. Zunächst hatte „bild.de“ von zwei Abgeordneten berichtet. Die vier Abgeordneten hatten sich im Herbst 2010 beim Castor-Transport an einem Aufruf zum „Schottern“ beteiligt, dem Herauswühlen von Steinen aus dem Gleisbett entlang der Transportstrecke.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg will gegen die Abgeordneten einen Strafbefehl mit Geldstrafe wegen „öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat“ erwirken. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht habe bereits im April durch Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro der Einstellung zugestimmt, erklärte eine Sprecherin der Behörde in Lüneburg zu dem Bericht von „bild.de“.

Die Staatsanwaltschaft hatte mehreren Unterzeichnern des Aufrufs eine Verfahrenseinstellung angeboten, wenn sie an gemeinnützige Organisationen spenden. Insgesamt wurden gegen rund 1750 Unterzeichner Ermittlungsverfahren eingeleitet. Etwa 450 Verfahren seien aus unterschiedlichen Gründen eingestellt worden, hieß es. Ein Unterzeichner war im März zu 375 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Aufruf eine Straftat, auf die bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen stehen.

Wegen der Proteste war zunächst gegen rund 20 Abgeordnete aus verschiedenen Landtagen und dem Bundestag ermittelt worden. „Ein Großteil der Abgeordneten hat unser Angebot angenommen, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro einzustellen“, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

„Schottern“ ist auch unter Atomkraftgegnern umstritten. Die Initiatoren der Kampagne sehen darin einen legitimen Akt des Widerstands. „Rein juristisch gesehen ist diese Erklärung gar keine Aufforderung zu einer Straftat, sondern eine Absichtserklärung, die gar nicht strafbar ist“, erklärten die vier betroffenen Linke-Politiker am Donnerstag.