Die Union einigt sich weitgehend auf die von Gegnern als „Herdprämie“ verspottete Leistung. FDP muss früheres Ja noch bestätigen.

Die Union hat nach monatelangem Streit einen Kompromiss beim Betreuungsgeld gefunden. Die Fraktionsspitze vereinbarte mit ihrer Arbeitsgruppe Familie sowie Familienministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag in Berlin, dass die Eltern zu ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ihrer zuhause betreuten Kleinkinder verpflichtet werden. Die Untersuchungen sollen Voraussetzung sowohl für das Betreuungsgeld als auch für das Elterngeld sein. Da es sich um Bundesleistungen handele, müsse die Länderkammer nicht zustimmen.

Schröder werde ihren Gesetzentwurf entsprechend ändern, über den eigentlich schon Ende September im Bundestag abgestimmt werden sollte, hieß es. Die Entscheidung ist nun am 18. Oktober geplant. Als nächstes will die Unionsfraktionsspitze mit der FDP eine Einigung erzielen. Am Dienstag sollen die beiden Fraktionen darüber beschließen, anschließend dann der Familienausschuss des Bundestages.

Die FDP hatte grundsätzlich bereits im vorigen November in einer Sitzung des Koalitionsausschusses zugestimmt, war aber im Zuge des Unionsstreits selbst immer kritischer geworden. CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Sommer noch mit Koalitionsbruch gedroht, sollte das von seiner Partei verlangte Betreuungsgeld nicht kommen. Die Leistung war bereits im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag verankert worden.

Die Verhandlungsführerin und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte der dpa: „Wir sind auf der Zielgeraden. Ich bin sehr zuversichtlich.“ Die endgültige Lösung sei nah.

Ein zweiter Punkt für den Kompromiss ist den Informationen zufolge, einen Anreiz zu schaffen, dass die Eltern das Betreuungsgeld (langfristig 150 Euro für zwei- und dreijährige Kinder) in eine private Altersvorsorge einzahlen. Hier werde über einen Betrag von zusätzlich 15 Euro gesprochen, wenn die Eltern sich das Betreuungsgeld nicht bar auszahlen lassen. Über die Höhe der Zusatzzahlung werde noch weiter beraten.

Die „Passauer Neue Presse“ (Sonnabend) berichtete, bei Tod, schwerer Krankheit oder schwerer Behinderung eines Elternteils solle das Betreuungsgeld auch dann gezahlt werden, wenn das Kleinkind wöchentlich bis zu 20 Stunden in einer staatlich geförderten Betreuung verbringe.

Die Gegner des Betreuungsgeldes – die versammelte Opposition – und einzelne Abgeordnete der Koalition befürchten unter anderem, dass sogenannte bildungsferne Eltern ihre Kinder nicht in eine staatliche Einrichtung geben, um das Betreuungeld zu bekommen und ihre Kinder dann zuhause vernachlässigen.