Etwa 4,1 Milliarden Euro Erbschaftssteuer fallen in Deutschland jährlich an. Das Geld steht den Bundesländern zu. Mehr als diese Summe soll es auch mit der Reform nicht werden, sodass die Bundesregierung nicht in den Verdacht gerät, die Erben zu schröpfen. Daran gibt es Zweifel (siehe Interview oben). Immobilien und Unternehmen müssen künftig beim Vererben oder Schenken mit ihrem Verkehrswert bewertet werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Die CSU-Minister Michael Glos (Wirtschaft) und Horst Seehofer (Verbraucher/Landwirtschaft) hatten gegen den Entwurf des eigenen Bundeskabinetts protestiert.

Zwei Beispiele zeigen, wie man noch vom alten Recht profitiert, bis das neue in Kraft tritt und wie das geplante Erbrecht günstiger sein kann.

  • Fall 1: Ein Mann vererbt seiner Frau eine Immobilie im Wert von 700 000 Euro. Nach altem Recht hat das Haus beispielsweise einen Steuerwert von 420 000 Euro, der Freibetrag sind 307 000 Euro, die Bemessungsgrundlage dadurch 113 000 Euro: Steuerlast nach altem Recht (15 Prozent, Klasse I) = 16 950 Euro. Nach neuem Recht wären 30 000 Euro an Steuern fällig.
  • Fall 2: Ehemann überträgt Ehefrau seine Eigentumswohnung, Wert 550 000 Euro, Verkehrswert neu: 495 000 Euro, alter Steuerwert 330 000 Euro. Nach dem alten Freibetrag (307 000 Euro) wäre die Steuer noch 1610 Euro. Nach neuem Recht hätte die Ehefrau keine Steuern mehr zu zahlen.