Leistungen für Asylbewerber sollen deutschlandweit einheitlich gezahlt werden. Länder reagieren auf Urteil des Verfassungsgerichts.

Mainz. Die Bundesländer haben sich nach Angaben von Rheinland-Pfalz auf eine deutschlandweit einheitliche Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber geeinigt. Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene erhielten künftig 346 Euro pro Monat statt bisher knapp 225 Euro, teilte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) am Dienstag in Mainz mit. Das ist eine Steigerung um rund die Hälfte. Jugendliche über 15 Jahre sollen 271 Euro bekommen (knapp 200 Euro). Die Sätze orientierten sich an den Hartz-IV-Leistungen. Damit reagieren die Länder auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Die Karlsruher Richter hatten im Juli entschieden, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen nach der Übergangsregelung etwa so viel Geld bekommen wie Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe.

Ministerin Alt nannte es „skandalös“, dass die Bundesregierung bisher keine gesetzliche Regelung für die künftige Höhe der Leistungen gefunden habe. „Dies war der ausdrückliche Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.“

Der Bund habe die Sätze seit1993 nicht geändert. Das rheinland-pfälzische Ministerium errechnet noch, wie hoch die Zusatzbelastung für den Landeshaushalt ist. (dpa, abendblatt.de)