Sie heißen “spickmich“ und “meinprof“, und die meisten Lehrer und Professoren hassen sie. Doch der Bundesgerichtshof billigte diesen “Meinungsaustausch“.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum „www.spickmich.de" erlaubt. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht einer klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem Urteil. Allerdings handele es sich um eine „Einzelfallentscheidung“, die nicht grundsätzlich auf Bewertungsportale im Internet übertragbar sei.

Der Zivilsenat des BGH befand, die Bewertungen auf „spickmich.de“ stellten „Meinungsäußerungen“ dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. In solchen Fällen habe der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie etwa bei einem Eingriff in die Privatsphäre. Die von den Schülern abgegebenen Bewertungen seien „weder schmähend noch der Form nach beleidigend“.

Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen war 2008 bereits in zwei Instanzen mit ihrer Klage gegen die Betreiber von „spickmich.de“ gescheitert. Sie hatte geltend gemacht, die Veröffentlichung ihres Namens und ihrer Unterrichtsfächer in dem Schülerportal sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und verletze ihr Persönlichkeitsrecht. Die Pädagogin hatte für das Unterrichtsfach Deutsch von den Schülern eine Gesamtnote von 4,3 erhalten.