Verfassungsgericht bestätigt die vorbehaltene Sicherungsverwahrung für Gewalt- und Sexualstraftäter. Einzelfall muss aber geprüft werden.

Karlsruhe. Wenn die Gefährlichkeite eines Straftäters für die Allgemeinheit noch nicht abschließend geklärt ist. können Gericht verurteilten Straftätern weiterhin die Sicherungsverwahrung androhen. Diese vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Donnerstag mit dem Grundgesetz vereinbar.

Hintergrund: Sicherungsverwahrung in Deutschland

Gleichzeitig verknüpften die Richter die Androhung der Sicherungsverwahrung aber an eine strenge Prüfung der Einzelfälle. Die Regelung, sich bei der Verurteilung von Gewalt- und Sexualstraftäter eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten, verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde, heißt es iin der Karlsruher Entscheidung (2 BvR1048/11). Sie stelle auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar. Voraussetzung sei allerdings eine genaue Gefährlichkeitsprognose. d