Die Ermittlungen zur EnBW-Affäre ziehen immer weitere Kreise. Auch früherer Staatsminister Rau und Ex-Finanzminister Stächele im Visier.

Stuttgart. Die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der EnBW-Affäre ziehen immer weitere Kreise. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth, sagte am Freitag, es bestehe auch gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau und gegen Ex-Finanzminister Willi Stächele der Anfangsverdacht der Untreue. Beide CDU-Politiker hätten den Kaufvertrag für 45 Prozent der EnBW-Anteile im Dezember 2010 mitunterschrieben.

Die Ermittlungen gegen Rau sind laut Staatsanwaltschaft eingeleitet worden. Stächele genieße als Mitglied des Landtages Immunität, die vor einer Einleitung von Ermittlungen aufgehoben werden müsse, sagte Krauth. Dazu sei ein Schreiben an Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) geschickt worden. Sobald die Eingangsbestätigung vorliege, würden auch die Ermittlungen gegen den ehemaligen Finanzminister eröffnet.

+++ Stefan Mappus verteidigt den EnBW-Deal +++

Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Er soll den Erwerb der EnBW-Anteile vom französischen Stromkonzern EdF nicht ordnungsgemäß vorbereitet haben. Dem Land soll dadurch ein Vermögensschaden entstanden sein.

Gegen den Investmentbanker und Mappus-Freund Dirk Notheis wird ebenfalls ermittelt. Der CDU-Politiker Mappus und der Deutschlandchef von Morgan Stanley hatten quasi im Alleingang durchgeboxt, dass das Land im Dezember 2010 für 4,67 Milliarden Euro einen Anteil an dem Karlsruher Stromversorger EnBW zurückkaufte. Der über Kredite finanzierte Erwerb wurde über die Tochtergesellschaft Neckarpri abgewickelt, die Staatsminister Rau gegründet hatte.

Stächele hatte mit seiner Unterschrift unter eine Notbewilligung den Ankauf der Aktien des Energieversorgers EnBW ohne Beteiligung des Parlamentes aber überhaupt erst möglich gemacht. Nachdem der Staatsgerichtshof das Vorgehen als verfassungswidrig verurteilt hatte, trat Stächele 2011 als Landtagspräsident zurück.

Der damalige Finanzminister war erst wenige Stunden vor der Verkündung des Milliardendeals von Mappus eingeweiht worden. Der Ministerpräsident ließ seinen Finanzminister in der Nacht zum 6. Dezember 2010 ohne Nennung von Gründen in die Staatskanzlei einbestellen. Dort wurde er von Mappus und Vertretern der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz über die Konditionen des Deals informiert und gab seine Unterschrift.

Stächele wurde wie Mappus und Notheis bereits vor dem Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags befragt. Der 60-Jährige verließ sich nach eigener Aussage auf die Beratung durch die renommierte Anwaltskanzlei. Auch habe er der Aussage des damaligen Ministerpräsidenten Mappus vertraut, dass keine Chance bestanden hätte, „weiteren Zeitraum für eine parlamentarische Beratung zu gewinnen“, sagte der Politiker.

+++ Verdacht auf Untreue - Razzia bei Stefan Mappus +++

Über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen laut baden-württembergischer Landesverfassung der Zustimmung des Finanzministers. Sie darf aber nur im Falle eines „unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses“ erteilt werden. Der Staatsgerichtshof sah dies in seinem Urteil nicht als gegeben an.

Stächele war nach eigenen Worten von dem Geschäft „überrascht“. Er habe aber unterschrieben, um Schaden vom Land abzuwenden. Der ehemalige Ministerpräsident hatte das Geschäft damit begründet, dass er einen Einstieg eines anderen ausländischen Investors beim drittgrößten deutschen Stromversorger verhindern wollte.

Die von Mappus geführte schwarz-gelbe Koalition wurde im März 2011 abgewählt, dabei spielte auch der EnBW-Deal eine Rolle. Seitdem muss die Südwest-Union nach 58 Jahren an der Regierung in Baden-Württemberg die Oppositionsbank drücken.

( dapd/abendblatt.de )