Deutschland muss polnischen NS-Opfern für ihre Arbeit im Getto keine Rente zahlen, entschied das Bundessozialgericht am Dienstag.

Kassel. Polnische NS-Opfer bekommen für ihre Arbeit im Getto grundsätzlich keine deutsche Rente. Das Bundessozialgericht billigte am Dienstag den Ausschluss polnischer Staatsangehöriger von der sogenannten Getto-Rente. Nach einem Abkommen aus dem Jahr 1975 würden in Deutschland erworbene Rentenansprüche ausschließlich von der polnischen Rentenkasse berücksichtigt, erklärten die Kasseler Richter.

+++Info: Das Warschauer Getto+++

+++Ansprüche von NS-Opfern begrenzt+++

Ausnahmen für Getto-Arbeit seien nicht vorgesehen. Geklagt hatte eine 81 Jahre alte Jüdin, die von 1940 bis 1943 im Warschauer Getto eingesperrt war und dort Kinderarbeit geleistet hatte. Nach Angaben ihres Anwalts entgehen ihr durch das Urteil rund 180 Euro im Monat.