Computerprobleme an vielen Hochschulen behindern Zugang zu Numerus-clausus-Fächern. Gegenwärtiges Verfahren sei unbefriedigend.

Berlin. Der Bund und die Länder fürchten, dass es im Herbst erneut zu einem Chaos bei der Vergabe von Studienplätzen kommen könnte. Das gegenwärtige Verfahren der Studienzulassung in den begehrten Numerus-clausus-Fächern (NC) sei weiterhin "unbefriedigend", heißt es übereinstimmend in Analysen des Bundesbildungsministeriums und der Kultusministerkonferenz (KMK). Die künftigen Studenten und auch die Hochschulen seien verunsichert. Das ungeordnete Einschreibsystem für Studienanfänger führe wegen der vielen notwendigen Nachrückverfahren zu einem "gestörten Studienbetrieb im ersten Semester".

Grund für die Probleme ist, dass das seit 2009 angekündigte neue zentrale Studienzulassungssystem via Internet für die begehrten NC-Studiengänge wegen extrem veralteter Software in vielen Hochschulverwaltungen immer noch nicht funktionsfähig ist. Zum Teil wird an den Hochschulen mit einer mehr als 30 Jahre alten Software gearbeitet.

Der aktuellen Erhebung der Kultusminister zufolge konnten wegen der technischen Probleme von den 271 staatlichen Hochschulen bisher erst 17 an das neue "Dialogorientierte Serviceverfahren" (DoSV) angeschlossen werden. Bundesweit ist die Studienzulassung via Internet lediglich für 22 von 3246 Bachelor-Studiengängen mit örtlichem Numerus clausus möglich. Der Bund hatte die Entwicklung dieses von den Hochschulen immer wieder eingeforderten technisch aufwendigen Zulassungssystems mit 15 Millionen Euro unterstützt.

Betroffen sind vor allem Fächer wie Jura, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aber auch Ingenieur- und Naturwissenschaften. Im Wintersemester 2011/2012 konnten nach den internen Berichten von KMK und Bildungsministerium wegen der fehlenden bundesweiten Abstimmung bei der Hochschulzulassung mehr als 13 000 Studienplätze in den begehrten Mangel-Studienfächern nicht besetzt werden. Betroffen sind überwiegend Studienanfängerplätze an Universitäten. Rechtsanwälte hatten darin ein neues lukratives Geschäftsmodell erkannt. Sie bieten Studienbewerbern an, sie gegen Honorar auf die unbesetzten Plätze einzuklagen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor 40 Jahren unter Hinweis auf den Grundgesetz-Artikel 12 über den freien Zugang zum Beruf die Hochschulen zu einer "erschöpfenden Nutzung" ihrer Ausbildungskapazitäten verpflichtet. Diese Rechtsprechung war von den Karlsruher Verfassungsrichtern in 21 Folgeurteilen bestätigt worden. (dpa/abendblatt.de)