Am 7. April 1977 wurde Bundesanwalt Buback erschossen. In Stuttgart soll heute über die Beteiligung der Ex-RAF-Terroristin Becker geurteilt werden.

Stuttgart. Entscheidung im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 35 Jahren: Das Oberlandesgericht Stuttgart wird aller Voraussicht nach heute (Freitag/13 Uhr) sein Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker verkünden. Die Bundesanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Zwei Jahre davon sollen wegen ihrer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft aber als bereits vollstreckt gelten. Becker habe eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat gespielt. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft rückte die Behörde allerdings ab.

Die Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten; ihre Verteidiger fordern einen Freispruch für die 59-Jährige. Nebenkläger Michael Buback glaubt hingegen, dass Verena Becker selbst seinen Vater erschossen hat. Hierfür ergab die umfangreiche Beweisaufnahme mit mehr als 160 Zeugen jedoch keine tragfähigen Anhaltspunkte. Der Sohn des Getöteten fordert allerdings keine Verurteilung der früheren Terroristin. Der Anwalt des Bruders des ermordeten Generalbundesanwalts verlangt dagegen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mittäterschaft.

Becker: "Ich war nicht dabei"

Seit September 2010 wurde an fast 100 Tagen gegen Becker verhandelt. Das frühere Mitglied der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) hatte in dem Prozess bis zum 89. Verhandlungstag geschwiegen, Mitte Mai jedoch in einer verlesenen Erklärung die Beteiligung an dem Attentat auf Buback und seine zwei Begleiter am Gründonnerstag, dem 7. April 1977 sowie der Vorbereitung abgestritten.

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Sie habe von dem Anschlag in Karlsruhe erst einen Tag später in Italien auf der Rückreise aus dem Nahen Osten aus der Zeitung erfahren. "Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten: Ich war nicht dabei“, sagte Becker an Bubacks Sohn Michael gerichtet, der die Ermittlungen gegen Becker mit angestoßen hatte.

Die Bundesanwaltschaft hatte bei Becker schon 1977 die Tatwaffe gefunden und später an dem Bekennerschreiben Speichelspuren von ihr entdeckt. Daraufhin wurde im April 2010 Anklage wegen Beihilfe zu dreifachem Mord erhoben. Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem das Feuer auf Buback eröffnet wurde. Verurteilt wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. Die früheren RAF-Mitglieder schweigen bis heute zu der Tat.

Mit Material von dpa, rtr und dapd