Hamburg/Karlsruhe. Die Hinterbliebenen des in Hamburg-Bahrenfeld von Mitgliedern der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle erschossenen Gemüsehändlers Süleyman Tasköprü haben Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes gestellt. In der Anzeige, die gestern beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einging, werfen sie einem Referatsleiter und weiteren Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes vor, wissentlich Ermittlungen zu behindern.

Hintergrund der Anzeige ist eine kürzlich bekannt gewordene Aktenvernichtungsaktion im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): Am 11. November 2011 hatten BfV-Mitarbeiter Unterlagen geschreddert, die womöglich Hinweise auf den Einsatz von V-Leuten bei der Terrorgruppe NSU enthielten. Einen Tag vor dieser Aktion hatte der damalige Verfassungsschutzchef Heinz Fromm verfügt, alle relevanten Akten der Behörde auf Hinweise zu den NSU-Mördern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sowie deren Komplizin Beate Zschäpe zu durchforsten.

Als Folge der Affäre trat Fromm Anfang dieser Woche zurück. Ein Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit den Geschehnissen.

Für die Hamburger Anwältin Gül Pinar, die die Schwester des Nazi-Opfers Tasköprü vertritt, erfüllt die Aktenvernichtung den Straftatbestand der Urkundenunterdrückung nach Paragraf 274 des Strafgesetzbuchs.