Berlin. Seit Bekanntwerden des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrunds" debattiert die deutsche Politik wieder intensiv über ein Verbot der NPD. Erste Verbindungen von Mitgliedern der rechten Partei zur sogenannten "Zwickauer Zelle" kamen bereits an die Öffentlichkeit. Einig waren sich die deutschen Länderinnenminister über die "menschenverachtende Ideologie" der Partei. Sie streben ein Parteiverbot an.

Doch kritische Stimmen zu einem neuen Verbotsverfahren mehren sich. Ein Verbot hätte "kaum echte Auswirkungen auf die Bekämpfung des rechtsextremen Gedankenguts", sagte CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. Bei einem Verbot werde es wohl nicht lange dauern, bis sich eine neue rechtsextreme Partei gegründet hätte, sagte Uhl. Das Verbot hätte vor allem symbolischen Charakter. Die in der NPD organisierten Personen und ihr Gedankengut würden schließlich weiterhin vorhanden sein. Zudem gebe es nach einem Verbot der NPD auch weiterhin eine nicht verbotene DVU und die nicht verbotene Partei der Republikaner.

Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun zunächst einen Kriterienkatalog zur Vorbereitung des Verfahrens erarbeiten.

Anders als Uhl befürwortet der SPD-Sicherheitsexperte Thomas Oppermann ein Verbot der NPD. Er sieht mit einem Fortbestehen der Partei eine "staatliche Direktinvestition in Ausländerfeindlichkeit". Das geplante Verfahren könnte nach Einschätzung von Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) jedoch vielleicht erst 2013 eingeleitet werden. Zunächst müssten die Länder ihr Material zusammenstellen und bei der Arbeitsgruppe einreichen, erläuterte Gall.

Zur Aufklärung der Fahndungspannen rund um die Zwickauer Neonazi-Terroristen setzt Linke-Fraktionschef Gregor Gysi auf einen Bundestagsuntersuchungsausschuss. "Die Grünen wollen ihn auch, und in der SPD gibt's eine Debatte. Jetzt führen wir Gespräche auf Mitarbeiterebene, und ich hoffe, dass wir im Januar zu einer Entscheidung kommen", sagte Gysi. Der Gruppe werden zehn Morde vorgeworfen.

Das Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat bereits begonnen. Ihre Verteidiger haben nun Beschwerde gegen die Untersuchungshaft ihrer Mandantin eingelegt. Nach den vorliegenden Akten bestehe gegen Zschäpe kein dringender Tatverdacht wegen Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, teilten ihre Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl mit. Die Kriterien für eine terroristische Vereinigung seien nicht erfüllt. Aus den Akten lasse sich nicht erkennen, dass es eine feste Organisationsstruktur zwischen Zschäpe sowie den mutmaßlichen Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos oder weiteren Personen gegeben habe mit dem Ziel, Menschen zu töten.