Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Abgeordneten wegen Volksverhetzung

Hamburg. Eine große Mehrheit der Bundesbürger fordert ein schärferes Vorgehen gegen den Rechtsextremismus. Im ARD-"Deutschlandtrend" sprachen sich 74 Prozent der Befragten für ein Verbot der NPD aus, nur 20 Prozent sind dagegen. Sogar 83 Prozent befürworten die Idee einer zentralen Neonazi-Datei. Und 81 Prozent finden, dass der Staat Neonazis und Rechtsextremen zu oft freie Bahn lässt. 58 Prozent sagen sogar: "Polizei und Verfassungsschutz sind auf dem rechten Auge blind." Nur jeder Dritte gibt der Aufklärungsarbeit der Behörden gute Noten.

Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer betrachtet die von seinem Senat vorgegebenen Richtlinien für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren als "überinterpretiert". Die vom Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an das Verfahren - besonders in der Bewertung von V-Leuten in der NPD - hätten Grenzen, sagte Hassemer der "Süddeutschen Zeitung". Sie würden etwa nicht für den Fall gelten, "dass es Gewalttätigkeiten gibt und eine Verbindung der NPD zu großer bedrohlicher Gewalt angenommen werden kann." Für ein erneutes Verbotsverfahren müssten nur diejenigen V-Leute abgezogen werden, von denen man annehmen müsse, dass sie Texte formuliert haben, die Grundlage des Verbotsverfahrens seien, sagte Hassemer - nicht aber "der Hausmeister".

Gegen den sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Andreas Storr wird wegen Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft ein Verfahren gegen den 43-Jährigen wegen einer Verharmlosung des Holocausts. Storr hatte das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in einer parlamentarischen Anfrage als "ehemaliges Arbeitslager" bezeichnet. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung.