Die Minijob-Regelung ermöglicht es Privatleuten, Haushaltshilfen zu besonders günstigen Bedingungen zu beschäftigen. Die Beschäftigung eines Minijobbers kostet zusätzlich 13,7 Prozent zu den maximal möglichen 400 Euro. Dies entspricht somit 54,80 Euro zusätzlich. 45,48 Euro bekommt der Arbeitgeber wieder von der Steuer zurück. Im Jahr sind dies bei einem Volumen von 4800 Euro plus 13,7 Prozent Abgaben 147,60 Euro (dies entspricht drei Prozent der Auftragssumme und einem monatlichen Betrag von 12,30 Euro). Eine Putzfrau kann ihren 400-Euro-Minijob auch auf mehrere Auftraggeber verteilen. Bedingung: Dies gilt nur für Personen, die sonst keine Hauptbeschäftigung haben. Jeder Haushalt muss dann ein Haushaltsscheck-Formular mit seinem jeweiligen Betrag ausfüllen und an die Minijob-Zentrale schicken.