Hamburg/Berlin. Die Pläne der Bundesregierung, den Opfern sexuellen Missbrauchs mehr Rechte einzuräumen, gehen der Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) nicht weit genug. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, für die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche der Opfer die Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre zu erhöhen. Schiedek fordert, dass die Regierung auch im Strafrecht bei den Verjährungsfristen nachbessert. Die Verjährungsfrist bei Missbrauch an einem Kind oder Jugendlichen soll nach Vorstellungen der Senatorin erst beginnen, wenn das Opfer 25 Jahre alt wird.

Dem Abendblatt sagte sie: "Während der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist vorsieht, klammert er die strafrechtlichen Verjährungsregeln aus. Auch diese Vorschriften sind jedoch dringend überarbeitungsbedürftig." Sexueller Kindesmissbrauch finde häufig im familiären Umfeld statt. "Viele Opfer wohnen auch nach Erreichen der Volljährigkeit in ihrem Elternhaus im Einflussbereich des Täters." Deshalb solle die Verjährungsfrist in diesen Fällen erst mit dem 25. Lebensjahr des Opfers beginnen. Bislang fängt sie ab dem 18. Geburtstag an.

Je nach Schwere der Tat endet die strafrechtliche Verjährungsfrist derzeit nach fünf bis 20 Jahren. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich im Abendblatt dafür aus, auch diese Frist auf 30 Jahre zu verlängern.