Regensburger Gericht bestätigt Urteil wegen Volksverhetzung aus erster Instanz. Britischer Bischof hatte Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritten.

Regensburg. Für seine Holocaust-Leugnung ist der britische Bischof Richard Williamson vom Landgericht Regensburg zu einer Strafe von 6500 Euro verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte in dem Berufungsverfahren eine Strafe von 12.000 Euro gefordert, die Verteidigung des 71-Jährigen plädierte auf Freispruch.

Williamson war nicht zu der Urteilsverkündung erschienen. Seine Anwälte kündigten unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Rechtsmittel gegen den Richterspruch einzulegen. Der katholische Bischof der konservativen Piusbruderschaft hatte 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gegeben, in dem er die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritt. In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Regensburg war Williamson im April 2010 zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen von je 100 Euro, also 10 000 Euro, verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin Birgit Eisvogel betonte in ihrer Begründung, das Urteil bestätige den Schuldspruch aus der ersten Instanz in vollem Umfang. Angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten habe man allerdings die Höhe des Tagessatzes auf 65 Euro reduziert.

Williamson lebt in London und verfügt nach Angaben seiner Anwälte über ein Taschengeld von 300 bis 400 Euro im Monat. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil der britische Bischof der Veröffentlichung des Interviews in Deutschland nicht zugestimmt habe. Der Fall hatte die katholische Kirche in eine schwere Krise gestürzt. Denn genau zu der Zeit, als das Interview des schwedischen TV-Senders öffentlich wurde, hatte der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und dreier weiterer Bischöfe der Bruderschaft bekannt gegeben. Der Papst soll von den Interview-Äußerungen nichts gewusst haben.