Der 71-jährige Bischof war wegen Volksverhetzung vorgeladen. Er hatte 2008 die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritten.

Regensburg. Die Leugnung des Holocaust durch den erzkonservativen britischen Traditionalistenbischof Richard Williamson beschäftigt am Montag das Regensburger Landgericht. Wie schon beim Prozess in erster Instanz ist der 71-Jährige allerdings auch der Berufungsverhandlung ferngeblieben.

Williamson war im April 2010 vom Amtsgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Sowohl der Bischof als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Williamson hatte im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen Fernsehteam ein Interview gegeben, in dem er die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit und somit den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis bestritt.

Die Regensburger Justiz ist für den Fall zuständig, weil das Interview im Pius-Priesterseminar im oberpfälzischen Zaitzkofen aufgezeichnet wurde. Dort weihte die Piusbruderschaft am Samstag trotz der scharfen Kritik der katholischen Kirche vier weitere Priester.

Die Holocaust-Leugnung Williamsons hatte die katholische Kirche in eine schwere Krise gestürzt. Der Vatikan in Rom hatte zu dem Zeitpunkt, als der Inhalt des Interviews bekanntwurde, die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Bruderschaft bekanntgegeben. Die Aussagen daraus sollen dem Papst damals aber nicht bekanntgewesen sein.

Die Anwälte Williamsons zweifeln an der Zuständigkeit des Gerichts, da das Interview, das ein schwedisches TV-Team aufgezeichnet hatte, "nicht zur öffentlichen Ausstrahlung in Deutschland bestimmt“ gewesen sei. Ob der Angeklagte zum Prozess vor der 4. Strafkammer kommt, ist ungewiss. Angeordnet wurde es vom Gericht nicht. In erster Instanz war der Bischof nicht erschienen. (dpa/dapd)