Die Renten für die rund 20 Millionen Ruheständler erhöhen sich um 0,99 Prozent. Dies gilt auch für Kriegs- und Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Opfer der DDR-Diktatur.

Für Hartz-IV-Empfänger wird es einfacher, Geld hinzuzuverdienen. Künftig wird weniger zusätzliches Einkommen auf den Hartz-IV-Anspruch angerechnet. Bei Zuverdiensten zwischen 100 und 1000 Euro werden demnach nicht mehr 90 Prozent, sondern nur noch 80 Prozent angerechnet.

Eine Änderung des Straßenverkehrsrechts soll den Mangel an Rettungsfahrern beheben. Künftig können ehrenamtliche Feuerwehrleute und andere Katastrophenschützer mit Pkw-Fahrerlaubnis und Zusatzeinweisung auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen übernehmen.

Bei der Anlageberatung müssen Banken künftig kurze, leicht verständliche und werbefreie Produktinformationsblätter anbieten. Das Blatt muss klare Aussagen über Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten.