Juristisch könnte der Ex-Minister derweil unbehelligt davonkommen, obwohl er mutwillig bei seiner Doktorarbeit getäuscht haben soll.

Berlin/Bayreuth. Zwischen der Universität Bayreuth und dem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ist ein Streit über die Aufarbeitung der Plagiatsaffäre entbrannt. Die Universität wehre sich gegen eine Aufforderung von Guttenbergs Anwälten, einen Bericht zu den Plagiatsvorwürfen nicht zu veröffentlichen, sagte Uni-Sprecher Frank Schmälzle am Sonnabend. Juristisch könnte der Ex-Minister unbehelligt davon kommen.

Guttenberg hatte am 1. März wegen anhaltender Kritik im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit seinen Rücktritt erklärt und sich danach von allen politischen Ämtern zurückgezogen. Wie Wissenschaftler herausgefunden hatten, bestand die an der Universität Bayreuth von Guttenberg abgegebene Dissertation zu großen Teilen aus fremden Texten, ohne dass der Verfasser dies wie vorgeschrieben als Zitate kenntlich gemacht hatte. Der Doktortitel wurde dem 39-Jährigen inzwischen aberkannt.

Eine Kommission der Uni prüft seit mehreren Wochen, ob Guttenberg absichtlich getäuscht hat. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung“ sieht die Uni die absichtliche Täuschung als erwiesen an. Der offizielle Bericht solle aber erst Ende April fertig sein.

Uni-Sprecher Schmälzle bestätigte Berichte von "SZ“ und Berliner "Tagesspiegel“, dass Guttenberg über seine Anwälte versuche, den Bericht der Universitätskommission unter Verschluss zu halten. Der Universitätsleitung liegt demnach ein Brief der Anwälte des CSU-Politikers vor, in dem diese Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung äußern und dabei auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verweisen.

Schmälzle sagte, die Uni habe den Anwälten zurückgeschrieben. In dem Antwortbrief habe die Leitung der Universität geschrieben, dass sie die Position nicht nachvollziehen könne und darin einen Widerspruch zu der Zusage Guttenbergs einer umfassenden Aufarbeitung sehe. Die Universität wolle nun die Antwort auf diesen Brief abwarten. Außerdem werde geprüft, ob Guttenberg eine Veröffentlichung verhindern könne.

Uni-Präsident Rüdiger Bormann sagte dem "Tagesspiegel“, er sehe in dem Verhalten des Politikers einen "vollkommenen Widerspruch“ zu dessen Rücktrittsrede, in der er Aufklärung versprochen hatte. "Es besteht ein ganz starkes öffentliches Interesse, wie die Uni den Vorfall bewertet“, sagte Bormann dem Blatt.

Derweil berichtet der "Spiegel“, das in Hof gegen Guttenberg laufende Verfahren könne wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Hof sieht gegen Guttenberg den dringenden Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen und ermittelt deshalb seit mehreren Wochen gegen ihn. Wie der "Spiegel“ nun unter Berufung auf Münchner Strafverteidiger berichtete, sucht die bayerische Justiz derzeit aber nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil kein öffentliches Interesse bestand.

Von den in Hof vorliegenden rund 100 Strafanzeigen gegen Guttenberg stamme keine von den von den Plagiaten betroffenen Autoren. Deswegen sei ein öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung nötig. Dem Bericht zufolge gab die Staatsanwaltschaft an, zunächst den Sachverhalt genau ermitteln zu wollen. Danach sollte festgestellt, ob er strafbar sei, und erst dann werde ein öffentliches Interesse geprüft.

Guttenberg soll absichtlich getäuscht haben

Absichtliche Täuschung - zu diesem Ergebnis komme die zuständige Universitätskommission der Universität Bayreuth, die die Prüfung des Plagiatsfalls fast abgeschlossen habe, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Guttenberg hatte gravierende Fehler in seiner Dissertation eingeräumt, eine bewusste Täuschung jedoch immer bestritten.

Dem „Nordbayerischen Kurier“ zufolge will die Universität den Bericht Anfang Mai veröffentlichen. Rechtsanwälte Guttenbergs hätten gegen eine solche „öffentliche Klarstellung“ jedoch Vorbehalte geäußert und dies mit Persönlichkeitsrechten begründet.

Uni: Veröffentlichung abhängig von Guttenbergs Einlenken

Dem Berliner „Tagesspiegel“ bestätigte Universitäts-Präsident Rüdiger Bormann den Eingang des Anwaltsschreibens. Er sagte der Zeitung, die Hochschule werde den Bericht nicht veröffentlichen, wenn Guttenberg bei seinen Vorbehalten bleibe, da es sich formal um einen internen Vorgang handele. Er hoffe jedoch, dass Guttenberg es sich noch anders überlege. „Wir möchten das Ergebnis – auch zur Frage des Täuschungsvorsatzes – öffentlich machen“, sagte Bormann. Guttenbergs Verhalten stehe im Widerspruch zu der von ihm versprochenen Aufklärung.

Doktorvater Peter Häberle sagte der „SZ“, er sei von Guttenberg „existenziell enttäuscht“. Der Zeitung zufolge hatte Guttenberg Häberle einen Brief geschrieben, in dem er sich für das „Ungemach“ entschuldige, das er ihm bereitet habe.

Guttenberg war Anfang März vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten. Er soll weite Teile seiner Dissertation aus anderen Quellen abgeschrieben haben, ohne dies kenntlich zu machen. Die Universität Bayreuth hatte ihm daraufhin seinen Doktortitel aberkannt.