Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen hat der Bundestag das vorläufige Ende beschlossen.

Berlin. Rund 55 Jahre hat sie bestand gehabt, nun ihr Vorläufiges Ende besiegelt. Die Rede ist von der Wehrpflicht in Deutschland. Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen aus der Union, FDP und Grünen beschlossen, dass ab dem 1. Juli die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt wird. Das Aussetzen der Wehrpflicht ist Teil der Streitkräftereform, die ebenfalls eine Verkleinerung der Bundeswehr von derzeit gut 250.000 auf maximal 185.000 Soldaten beinhaltet.

Es sei "kein Freudenakt" aber ein Schritt in die richitge Richtung, wie Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) zum Aus für die Wehrpflicht sagte. Die Union hatte lange an der Wehrpflicht festgehalten mit der Begründung, dass damit die Bundeswehr in die Gesellschaft eingebunden werde.

Bis zum Juni sollen, so kündigte der CDU-Politiker außerdem an, weitere grundlegende Entscheidungen über die Reform der Bundeswehr getroffen werden. Er habe zu seinem Amtsantritt vor drei Wochen gesagt, er nehme sich für den Umbau der Streitkräfte die Zeit, die er brauche. "Das heißt nicht, dass ich die Entscheidung auf die lange Bank schiebe.“ Bis Juni werde er Festlegungen treffen über die Zahl der Soldaten, Strukturen der Bundeswehr sowie über die Zukunft des Ministeriums und der zivilen Wehrverwaltung.

Anfang Januar hatten die vorerst letzten Rekruten ihren Pflicht-Wehrdienst angetreten. Künftig sollen bis zu 15.000 Freiwillige während eines Wehrdienstes zwischen sechs und 23 Monaten rund 170.000 Zeit- und Berufssoldaten unterstützen. Im Grundgesetz bleibt die allgemeine Wehrpflicht verankert. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kommt die Pflicht zum Wehrdienst automatisch wieder.

Ferner beschloss das Parlament mit den Stimmen von Union und FDP die Einrichtung eines neuen Bundesfreiwilligendienstes, der ebenfalls zum 1. Juli den bisherigen Zivildienst ersetzt. Künftig sollen jährlich 35.000 Stellen in sozialen und ökologischen Einrichtungen, in Kulturstätten sowie beim Katastrophenschutz oder in den Bereichen Integration und Sport gefördert werden.

Der freiwillige Dienst soll mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern, in Ausnahmefällen 24 Monate. Die Kosten werden auf jährlich 234 Millionen Euro beziffert. Die Freiwilligen bekommen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt. Die Neuregelung wurde notwendig, da durch das Ende der Wehrpflicht auch die Grundlage für den Zivildienst entfällt. Im Jahr 2009 waren insgesamt noch 90.000 Zivildienstleistende im Einsatz.

Weiter erhalten bleiben das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Beide Länder-Programme zählen derzeit bundesweit ebenfalls rund 35.000 Teilnehmer. Die Opposition kritisierte die Einrichtung von Doppelstrukturen und forderte ein Gesamtkonzept zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement.

(abendblatt.de/dapd)