Köln. Arbeitslosenverbände und Lotto-Anbieter reagierten empört: Erstmals hat ein Gericht Hartz-IV-Empfängern die Teilnahme am staatlichen Glücksspiel untersagt. Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Köln wurde der Wettanbieter Westlotto (Münster) verpflichtet, ab sofort keine Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern mehr anzunehmen - andernfalls droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Siegfried Spies, Geschäftsführer von Lotto Hamburg, sagte dem Abendblatt: "Diese Entscheidung ist fern jeder Realität." Schon aus Gründen des Datenschutzes könne man nicht überprüfen, ob ein Kunde Hartz-IV-Empfänger sei.

Beantragt wurde die einstweilige Verfügung von dem privaten Glücksspielanbieter Tipico mit Sitz auf Malta, der auch in Deutschland Sportwetten anbietet. Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist festgehalten, dass Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Das Gericht bewertete den Vorwurf als glaubhaft. Ein Sprecher schloss nicht aus, dass auch das Lottospielen für Hartz-IV-Empfänger unzulässig sei. Darum sei es in dem Streitfall aber nicht gegangen.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland nannte das Verbot diskriminierend und absurd. Mehrere Ministerpräsidenten, die in Berlin über eine Öffnung des Sportwetten-Marktes berieten, äußerten sich "erstaunt" über das Urteil.