Ältestenrat des Bundestags: Guttenberg nutzte sechs Ausarbeitungen unerlaubt

Hamburg/Bayreuth. Nach der Aberkennung des Doktortitels prüft die Universität Bayreuth, ob Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) die Hochschule mit seiner fehlerhaften Arbeit bewusst getäuscht hat. "Einen Täuschungsvorsatz nachzuweisen ist sehr komplex und langwierig, zumal zu Guttenberg diesen Vorwurf bestreitet", sagte Universitätspräsident Rüdiger Bormann gestern. Die Kommission für die Selbstkontrolle der Wissenschaften werde den Fall eingehend untersuchen.

Der Bremer Juraprofessor und Entdecker der Mängel der Doktorarbeit, Andreas Fischer-Lescano, beklagte dagegen im "Tagesspiegel", der Bayreuther Promotionsausschuss habe sich bei der Aberkennung des Doktortitels "um die Wertung der Täuschung herumgedrückt". Der CSU-Politiker habe systematisch verschleiert, abgeschrieben und getäuscht. "Den Vorsatz kann man bei diesem intellektuellen Betrug nur noch dadurch verneinen, dass man den Autor für unzurechnungsfähig erklärt", sagte Fischer-Lescano.

Nach Einschätzung des Ältestenrats des Bundestags hat Guttenberg (CSU) insgesamt sechs Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments für seine Doktorarbeit verwendet. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) berichtete zudem, dass für die Veröffentlichung keine Genehmigung eingeholt worden sei. Der Präsident halte den Fall damit für "geklärt und für eindeutig", hieß es weiter.

Lammert hatte zuletzt im WDR moniert, sollten Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes ohne Quellenangaben genutzt worden sein, "wäre das offenkundig ein doppelter Verstoß sowohl gegenüber den Regelungen des Bundestages in der Nutzung des Wissenschaftlichen Dienstes als auch gegenüber den wissenschaftlichen Mindeststandards bei der Verfassung von wissenschaftlichen Arbeiten". Guttenberg hatte erklärt, es seien "vier Ausarbeitungen" der Wissenschaftlichen Dienste "als Primärquelle in die Arbeit eingeflossen". Diese habe er ausdrücklich als Quellen genannt.

Ein Missbrauch des Wissenschaftlichen Dienstes zieht für Guttenberg jedoch keine juristischen Konsequenzen nach sich: "Im Leitfaden für den Gebrauch des Wissenschaftlichen Dienstes sind keine Sanktionen vorgesehen", sagte Lammerts Sprecher dem Hamburger Abendblatt.