Von “Wie viel Kopie steckt in der Doktorarbeit?“ bis “Hat sich der Verteidigungsminister strafbar gemacht?“ - die wichtigsten Fragen

An wie vielen Stellen seiner Doktorarbeit hat Karl-Theodor zu Guttenberg kopiert, ohne Quellen wissenschaftlich korrekt zu nennen?

Der Entdecker unsauber zitierter Stellen in Guttenbergs Doktorarbeit, der Bremer Jura-Professor Andreas Fischer-Lescano, war laut "Süddeutscher Zeitung" zunächst auf acht fragwürdige Stellen gestoßen. Die Dokumentationsabteilung des "Spiegels" fand bis Freitagabend 62 Stellen. Die Mitarbeiter der Internetplattform "GuttenPlag Wiki" geben zurzeit an, dass sogar auf 286 der 475 Seiten Plagiate aus Haus- und Diplomarbeiten, Essays und Artikeln aus Zeitungen nachzuweisen sind.

Hat der Verteidigungsminister eine eidesstattliche Versicherung bei der Abgabe der Doktorarbeit eingereicht?

Nein. Nach der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth reichte ein einfaches Ehrenwort. Guttenberg musste versichern, dass er die Dissertation selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

Welche Konsequenzen drohen ihm?

Abgesehen von der öffentlichen Blamage erkannte ihm die Universität Bayreuth gestern den Doktortitel ab. Einige Stellen seien als Plagiat zu bezeichnen, begründete der Hochschulpräsident die Entscheidung. Er habe "gravierende Fehler gemacht", sagte der Verteidigungsminister selbst, betonte aber immer wieder den fehlenden Vorsatz. Er habe "nicht bewusst getäuscht". Strafrechtliche Konsequenzen von bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe hätten ihm nur im Falle einer eidesstattlichen Versicherung gedroht. Offen ist, was passiert, wenn einer der kopierten Autoren wegen einer Urheberrechtsverletzung gegen Guttenberg klagen sollte.

Guttenberg zitiert auch Expertisen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Darf er das?

Falls er den Wissenschaftlichen Dienst ausschließlich für seine Doktorarbeit eingespannt hat, würde es sich um einen Missbrauch handeln. Die 85 Mitarbeiter sollen Abgeordnete ausschließlich bei der Wahrnehmung ihres Mandats unterstützen. Guttenberg betonte gestern aber, dass er die vier von ihm zitierten Studien des Wissenschaftlichen Dienstes zuvor tatsächlich für seine Tätigkeit als Abgeordneter - zum Beispiel im Auswärtigen Ausschuss - gebraucht habe. Ihm Gegenteiliges nachzuweisen ist schwierig.

Wie hart bestrafen Bundeswehr-Universitäten Plagiate und Täuschungen?

Eher hart. Wie gestern bekannt wurde, droht Offizieren sogar die Degradierung. Die Universität München bestätigte, dass 2008 einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Promotionstitel wieder aberkannt worden war, weil ein Professor der Rechtswissenschaften große Teile eigener Texte in der Promotion wiedergefunden hatte. Zudem wurde vor zwei Jahren ein Bundeswehr-Offizier degradiert, weil er eine teilweise abgeschriebene Examensarbeit eingereicht habe. "Jeder Täuschungsversuch wird bei uns mit einer Fünf bewertet - wie wohl an anderen Hochschulen auch", sagte der Sprecher der Bundeswehr-Universität in Hamburg. Gerüchte, dass zwei Offiziere im Jahr 2010 wegen abgeschriebener Abschlussarbeiten entlassen worden seien, könne er nicht bestätigen.