Bei einem akademischen Grad gibt es kein "Rückgaberecht". Wie die Universität mit Fehlverhalten umzugehen hat, ist genau geregelt. Die Hochschule habe die Aufgabe, "ihre Studierenden zu Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit in der Wissenschaft zu erziehen", heißt es in den Regeln der Universität.

Ansprechpartner für den Verdacht auf Fehlverhalten ist ein Ombudsmann; geprüft werden die Vorwürfe dann von einer Kommission. Wird ein Fehlverhalten nachgewiesen, muss die betroffene Fakultät Konsequenzen prüfen, etwa den Entzug des Doktortitels.