Seit 1. Januar gilt die Gesundheitsreform der Bundesregierung. Der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöhte sich von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die Erhöhung wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen mitgetragen. Jede weitere Anpassung der Beiträge müssen die Arbeitnehmer zukünftig allein tragen, und die Kassen können die Höhe der Zusatzbeiträge selbst festlegen. Noch aber wollen die Kassen in diesem Jahr auf zusätzliche Beiträge verzichten. Wenn sie erhoben werden, können niedrige Einkommensgruppen mit einem Sozialausgleich rechnen.