Die Verbraucherministerin fordert: Gebühren über zehn Euro müssen der Vergangenheit angehören. Künftig müssen die Preise angezeigt werden.

Berlin. Kurz vor der Einführung von Preisangaben bei Geldabhebungen an Automaten hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Bankwirtschaft aufgefordert, die Abhebegebühren für Kunden anderer Banken zukünftig moderater zu gestalten. Nach der ab 15. Januar geltenden Preisangabe müssten die Banken nun "in einem zweiten Schritt" dafür sorgen, dass die von ihnen verlangten Gebühren "in einem angemessenen

Verhältnis zur erbrachten Leistung" stünden, mahnte die Ministerin. Aigner betonte: "Überzogene Gebühren einzelner Banken, die ohne ersichtlichen Grund teilweise weit über zehn Euro für eine Bargeldabhebung verlangen, müssen endgültig der Vergangenheit angehören."

Der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale, Gerd Billen, forderte gesetzliche Maßnahmen, um Preistreibereien am Automaten einzudämmen. "Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken verlangen auch in Zukunft überhöhte Gebühren. Deshalb muss es für Barabhebungen eine gesetzliche Obergrenze von zwei Euro geben", sagte Billen dem Abendblatt. "Das Kartellamt hat festgestellt, dass eine solche Transaktion tatsächlich deutlich unter einem Euro kostet", so Billen.

Im Zuge der ersten Änderung werden Kunden am Geldautomaten darüber informiert, welchen Preis sie für die Bargeldabhebung bei einer fremden Bank oder Sparkasse zahlen müssen. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie bereit sind, den für die Transaktion angezeigten Preis zu zahlen, oder die Abhebung abbrechen. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft hatten sich am 25. August 2010 auf diesen Schritt geeinigt. Dies war jedoch erst auf politischen Druck geschehen. "Mit der neuen Preisangabe ist die Kreditwirtschaft meiner Forderung nach mehr Preistransparenz nachgekommen", stellte Aigner klar.

Mit dem ersten Schritt der Banken ist die Verbraucherministerin vorerst zufrieden. Der noch geltende Zustand stellt für die CSU-Politikerin eine Benachteiligung der Kunden dar: "Wie hoch die Gebühren beim Abheben an den Geldautomaten fremder Banken sind, war bislang für den Kunden nur schwer oder gar nicht erkennbar und daher oft ärgerlich", erinnerte Aigner.

Die Vorteile der neuen Transparenz liegen für die Ministerin nun auf der Hand. "Wer Geld an Automaten fremder Banken abheben möchte, sieht in Zukunft bereits vor jeder Auszahlung, was die Abhebung kostet. Alle Abhebungen bekommen damit ein Preisschild." Der Kunde könne dann entscheiden, ob er diesen Preis zahlen wolle oder doch lieber zu einem günstigeren Geldautomaten ausweiche. "Späte Überraschungen auf dem Kontoauszug gehören der Vergangenheit an."

Ob die Banken nun, wie von der Ministerin und Verbraucherschützern gefordert, auch angemessene Gebühren für Abhebungen von Fremdkunden verlangen werden, bleibt abzuwarten. Branchenkenner erwarten, dass die Transparenz am Automaten und die bessere Information der Kunden den Wettbewerb verstärken und mittelfristig zu spürbar niedrigeren Abhebegebühren führen könnten.

Über eine verbindliche Gebührenbegrenzung konnten sich die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft aber bislang nicht einigen. Das Bundeskartellamt hat daher eine umfangreiche Untersuchung eingeleitet. Der Bundesverband deutscher Banken kündigte daraufhin an, den Preis für Abhebungen an Geldautomaten einer privaten Bank auf maximal 1,95 Euro zu begrenzen. Die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken haben bisher keine Obergrenzen definiert. Die Verbraucherzentralen sind enttäuscht. Billen nannte es zwar "gut", dass die privaten Banken demnächst an ihren Geldautomaten von fremden Kunden geringere Abhebegebühren verlangen. Auch dass alle Banken und Sparkassen diese Kosten klar und deutlich angeben werden, sei positiv. "Den Verbrauchern ist damit aber noch nicht wirklich geholfen", kritisierte er. "Denn selten steht ein zweiter Automat mit niedrigeren Kosten in unmittelbarer Nähe."

Mehr als 90 Prozent aller Abhebungen in Deutschland sind allerdings kostenfrei, da sie innerhalb der eigenen Bankengruppe erfolgen. Die Fremdbenutzungsgebühren variieren von Bank zu Bank und waren bislang für den Kunden nur schwer oder gar nicht erkennbar. Obwohl ein Preisaushang in der Nähe des Automaten erforderlich ist, sei dieser für den Kunden oft schwer erkennbar gewesen, in vielen Fällen auch nicht auffindbar, heißt es aus dem Verbraucherministerium.