Weniger Papier, mehr für den Geldbeutel: Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf eine Vereinfachung des Steuerrechts geeinigt. Das soll sie bringen.

Berlin. Weniger Papierkram bei der Steuererklärung und einige Euro mehr für den Geldbeutel: Vor allem das werden die Beschlüsse der schwarz-gelben Koalition den Bürgern bringen. Die Spitzen von Union und FDP einigten sich gestern Abend bei einem Treffen im Kanzleramt auf eine Vereinfachung des Steuerrechts. Sie soll Arbeitnehmer um insgesamt 590 Millionen Euro im Jahr entlasten. Firmen können durch einen geringeren Bürokratieaufwand alles in allem rund vier Milliarden Euro Steuern sparen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die Vereinfachungen sollten möglichst schnell greifen. Dazu solle ein Gesetz rasch in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Es werde geprüft, welche Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten könnten. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sagte, auf dem Gabentisch liege nun ein "schönes kleines Paket für die Bürger".

Die Opposition und Gewerkschaften kritisierten die Steuerpläne. "Mit der Steuervereinfachung will die Bundesregierung den Bürgern in der Vorweihnachtszeit noch mal Honig um den Mund schmieren", sagte der Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, dem Hamburger Abendblatt. Letztlich könnten sich ein paar Unternehmen freuen, aber beim Bürger werde davon nichts ankommen.

Zentraler Punkt der Steuererleichterungen ist die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer. Sie soll von derzeit 920 Euro auf 1000 Euro angehoben werden. Das bringt Arbeitnehmern mit geringen Werbungskosten mehr Geld. Alle anderen müssen künftig weniger Einzelbelege beim Finanzamt einreichen, um ihre Werbungskosten - etwa Aufwendungen für Arbeitsmittel - geltend zu machen. Allein diese Anhebung kostet den Staat nach Angaben der Koalition 330 Millionen Euro im Jahr.

Nach Berechnungen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) bedeutet die Maßnahme für Millionen Arbeitnehmer jedoch weder eine Steuerermäßigung noch eine Vereinfachung. Im besten Fall zahle ein Beschäftigter 3 Euro weniger Steuer im Monat. Dem stünden höhere Beiträge für die Krankenkassen gegenüber, sodass sich gar keine Entlastung ergebe.

Erleichterungen wurden auch beim Kindergeld sowie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vereinbart. Sind volljährige Kinder noch in Ausbildung, arbeiten aber nebenbei, verzichtet der Fiskus bei der Festsetzung des Kindergelds auf eine Einkommensprüfung. Das kostet den Staat 200 Millionen Euro.

Auf weitere 60 Millionen Euro verzichtet der Staat, weil bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht mehr zwischen beruflich oder privat bedingten Aufwendungen unterschieden wird. Weniger Papierkram soll künftig auch bei der Entfernungspauschale anfallen. Arbeitnehmer können zudem wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben.

Dem Koalitionsausschuss lag eine Liste mit insgesamt 41 Punkten zur Steuervereinfachung vor. Dazu gehören auch Maßnahmen wie weniger schriftliche Nachweise und Dokumentationspflichten, mehr elektronische Überweisungen an die Finanzämter sowie zeitnahe Betriebsprüfungen der Unternehmen durch Steuerprüfer.