Sechs Häftlinge tragen in Baden-Württemberg eine elektronische Fußfessel. Damit können sie am Leben teilnehmen, zum Beispiel arbeiten gehen.

Stuttgart. Seit Freitag tragen die ersten sechs Strafgefangenen bundesweit eine elektronische Fußfessel. In Baden- Württemberg startete ein einjähriges Modellprojekt . Mit der Fußfessel können die Häftlinge metergenau geortet werden. Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass sie bestimmte Zonen nicht betreten, sagte ein Sprecher von Justizminister Ulrich Goll (FDP) in Stuttgart.

Über das Jahr verteilt bekommen insgesamt 25 Freigänger und 25 Häftlinge, die auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden, eine Fußfessel. Bei dem Projekt der Manschette mit Minisender sind auch 25 Gefangene dabei, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht bezahlen konnten.

„Die Fesseln sind so gestaltet, dass sie unter dem Hosenbein verschwinden und im Alltag nicht auffallen“, sagte Justizminister Goll. „So ist sichergestellt, dass die Probanden nicht stigmatisiert werden.“ Die Minisender sind etwas größer als ein Mobiltelefon, das Band etwa so breit wie das Armband einer Uhr. Die Geräte sind etwa 170 Gramm schwer.

In Hessen werden seit zehn Jahren ebenfalls Fußfesseln verwendet. Allerdings sind dort nicht Strafgefangene betroffen, sondern zu einer Bewährungsstrafe Verurteilte. Elektronische Fußfesseln für Straftäter gibt es etwa schon in Großbritannien, Frankreich, Schweden und der Schweiz. Im „Mutterland“ des elektronischen Hausarrests, den USA, werden rund 200.000 Beschuldigte und Verurteilte in unterschiedlichen Formen des Hausarrests und mit unterschiedlichen Techniken überwacht.

Unter den ersten Trägern der Fußfessel ist ein 47 Jahre alter Familienvater dreier Kinder aus dem Raum Stuttgart, der wegen Vermögensdelikten verurteilt wurde. Er wird sich im Rahmen der Vorbereitung auf seine Entlassung im elektronisch überwachten Hausarrest zu Hause aufhalten. Der Mann wird weiter als Verkaufsberater bei einer Fertighausfirma arbeiten und abends seine Vaterrolle ausfüllen können.

Ein weiterer Fußfesselträger ist ein 28 Jahre alter, lediger Vater zweier Kinder aus Oberschwaben, der mehrere Haftstrafen wegen Eigentumsdelikten verbüßt. Ihm könne mit der Fußfessel überwachter Freigang gewährt werden, sagte Goll. So könne er weiter bei seinem früheren Arbeitgeber, einer Zeitarbeitsfirma, beschäftigt sein.

Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist neben der Freiwilligkeit auch, dass der Gefangene eine Wohnung sowie eine Beschäftigung hat. Die Erwachsenen, die mit ihm in der Wohnung leben, müssen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sein.

Die Gesamtkosten des Modellprojekts liegen nach Angaben des Justizministeriums bei 150000 Euro. Beteiligt sind die Gefängnisse in Ulm, Stuttgart, Heimsheim, Rottenburg und Heilbronn. „Die Fußfessel bedeutet bessere Resozialisierungschancen für die Betroffenen und weniger Kosten für das Land“, sagte Goll.