Wenn die Rente mit 67 im Jahr 2012 startet, kann ein Arbeitnehmer wie bisher auch mit 63 Jahren in Ruhestand gehen. Es gilt aber auch: Für jeden Monat, den ein Beschäftigter vor der künftig jeweils geltenden Altersgrenze in Rente geht, gibt es Abschläge von 0,3 Prozent. Wer 1958 geboren ist, muss für die volle Rente genau bis 66 arbeiten. Will der Betroffene aber schon mit 63 aufhören, muss er mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen.

Wer von den Geburtsjahrgängen nach 1964 mit 63 Jahren, also vier Jahre früher, in Rente gehen will, muss sich auf den maximalen Abschlag von 14,4 Prozent einstellen. Dagegen steigert ein um zwei Jahre späterer Ausstieg aus dem Erwerbsleben nach 2029 den Rentenanspruch um mehr als 70 Euro im Monat.