In Europa gilt das Prinzip der "sicheren Lieferkette". Dies regelt die seit April geltende EU-Verordnung 300/2008. Danach liegt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Luftfracht und Luftpost in der Hand Tausender Fracht-, Logistik- und Luftfahrtunternehmen.

Die Zuständigkeit für die Kontrollen ist jedoch zersplittert. Das Luftfahrtbundesamt führt nur Stichproben durch. Anders als das Gepäck von Flugpassagieren werden Fracht- und Postsendungen an den Flughäfen nicht systematisch durchleuchtet.

Besonders heikel ist dies, da 60 Prozent der Fracht in Passagiermaschinen transportiert werden. Gemessen am Wert der Güter sind außerdem bis zu 40 Prozent des Welthandels auf das Flugzeug angewiesen.

Ein Schlupfloch gibt es bei Lieferungen aus Drittstaaten wie dem Jemen. Denn weder nach europäischem noch nach deutschem Recht muss Fracht kontrolliert werden, die über einen deutschen Flughafen in ein weiteres Land geliefert wird.