Vom Gericht bestellte Betreuer vertreten und unterstützen Menschen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind, unter psychischen Störungen leiden und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Juristische, medizinische, pädagogische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse bilden die Grundlage der Betreuungsarbeit.

6000 der rund 11 000 Berufsbetreuer sind im Bundesverband (BdB) organisiert. Sie kommen vorwiegend aus sozialen und juristischen Berufsgruppen. Der BdB setzt sich, neben besseren Rahmenbedingungen für seine Mitglieder (mehr Zeit, angemessenere Vergütung) seit Jahren für eine Ausbildung auf Hochschulniveau ein. Genau wie für einen Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch für Menschen mit psychischen, seelischen oder geistigen Behinderungen auf eine Unterstützung zum "Selbstmanagement". Nur so könnten sie ihre Rechte auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben in Anspruch nehmen und durchsetzen.

Eine rechtliche Betreuung bekommt, wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung mit seinen Angelegenheiten nicht zurechtkommt oder überfordert ist. Doch dafür muss sie sich selbst an die Betreuungsstelle oder das Betreuungsgericht wenden oder jemand anderen. Betreuungen werden über die Landesjustizministerien finanziert. Dies gilt für Menschen, die mittellos sind. Im Jahr 2008 lag die Summe bei 61 Millionen Euro.