Das neues Gesetz von Arbeitsministerin von der Leyen soll Missstände in der Leiharbeitsbranche bekämpfen. SPD verlangt Mindestlohn.

Berlin. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Missbrauchsfälle von Leiharbeit, wie sie bei der Drogeriekette Schlecker bekannt wurden, per Gesetz unterbinden. "Durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als ,Drehtür' zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird", heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen zwölfseitigen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der dem Hamburger Abendblatt vorliegt.

Außerdem soll im selben Zug die EU-Leiharbeitsklausel umgesetzt werden, die vorsieht, dass Leiharbeiter Zugang zu allen gemeinschaftlichen Einrichtungen wie der Firmenkantine erhalten sowie außerdem über offene Stellen im Entleiherunternehmen informiert werden müssen. Die Firma Schlecker war in die Schlagzeilen geraten, weil das Unternehmen Filialen schloss und die Beschäftigten danach als Leiharbeiter zu schlechteren Konditionen in neu eröffneten Filialen wieder einstellte. Der zur Abstimmung mit den anderen Ministerien vorgelegte Referentenentwurf, der regierungsintern auch als "Lex Schlecker" bezeichnet wird, sieht zwar vor, dass Betriebe auch künftig Mitarbeiter entlassen und sie "in zeitlichem Zusammenhang" als Leiharbeitnehmer im eigenen Unternehmen wieder einsetzen können - aber nur bei gleicher Bezahlung.

Ein gesetzlicher Mindestlohn für die gesamte Branche, wie er zuletzt auch von Unionspolitikern wieder gefordert wurde, ist weiterhin nicht vorgesehen, da die FDP sich gegen eine entsprechende Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes sperrt. Allerdings gibt es auch im Ministerium die Sorge, dass mit dem Start der vollständigen Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU am 1. Mai 2011 europäische, speziell polnische Zeitarbeitsunternehmen mit Billiglöhnern nach Deutschland drängen könnten. Hamburgs SPD-Chef, der Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz, kritisierte denn auch gegenüber dem Abendblatt: "Das reicht nicht. Wir brauchen auch für die Leiharbeitnehmer einen Mindestlohn. Wenn das Arbeitsministerium jetzt nur denen helfen will, die entlassen und als Leiharbeiter zu schlechteren Konditionen wieder eingestellt werden, bleiben die meisten Probleme ungelöst."

Leyen will nun erst die Entwicklung in dem Wirtschaftszweig "sehr genau" beobachten. Gegebenenfalls müsse reagiert werden. Die FDP bleibt aber bei ihrer Haltung. "Einen Mindestlohn wird es nicht geben", bekräftigte deren arbeitspolitischer Sprecher Johannes Vogel im Abendblatt. "Union und FDP schieben mit dem aktuellen Entwurf wie versprochen dem Missbrauch einen Riegel vor, ohne die gesamte Branche in Mitleidenschaft zu ziehen." Der FDP-Vorschlag, Leiharbeiter nach einer Frist bei der Bezahlung mit Stammbeschäftigten gleichzustellen, liege "nach wie vor auf dem Tisch". Dieser würde auch denkbare Probleme der Arbeitnehmerfreizügigkeit lösen.