Frühbucher aufgepasst: Ab sofort werden für Kurzstrecken 8 Euro zusätzlich fällig. Ab 2011 kosten längere Flüge 25 bis 45 Euro extra.

Berlin/Frankfurt/Main. Die neue Luftverkehrsabgabe für alle Starts von deutschen Flughäfen greift sofort – auch wenn sie erst für Flüge von 2011 an gilt. Wer von diesem Mittwoch an ein Ticket für Flüge ab Januar nächsten Jahres bucht, zahlt bereits die Flugticket-Steuer. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Damit soll verhindert werden, dass sich Passagiere bereits jetzt im großen Stil mit Tickets für 2011 und die Folgejahre eindecken.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte damit sollen Tricks beim Buchen und Umgehungseffekte vermieden werden. Konkret heißt es: „Um Vorzieheffekte zu vermeiden, findet die Steuer auf Rechtsvorgänge (z.B. Ticketkauf, Buchung einer Pauschalreise) ab dem Tag des heutigen Kabinettbeschlusses Anwendung, soweit diese zu Abflügen ab dem 1. Januar berechtigen.“

Geplant ist ab 2011 eine dreistufige entfernungsabhängige Steuer. Für Inlandsflüge und Kurzstreckenrouten in Europa werden 8 Euro je Passagier fällig. Für Mittelstrecken liegt der Satz bei 25 Euro, für Langstreckenflüge bei 45 Euro. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind ausgenommen. Greifen soll die Steuer, die jährlich eine Milliarde Euro einbringen soll, für Flüge ab 1. Januar 2011. Bis 30. Juni 2012 soll die Regierung dem Bundestag über die Auswirkungen auf die Branche und die Einnahmeentwicklung berichten.

--- Die Details---

Die Fluggesellschaften müssen künftig eine Steuer für jeden Abflug von einem deutschen Flughafen zahlen. Gestaffelt nach Flugentfernung kommen dann voraussichtlich Mehrkosten auf die Passagiere zu.

GÜLTIGKEIT: Die Steuer ist für alle Flüge ab dem 1. Januar 2011 fällig. Zugleich gilt sie für alle Flüge, die ab September 2010 gebucht werden. So kann niemand die Abgabe umgehen, indem er noch in diesem Jahr seine Reise bucht.

GRUNDLAGEN: Die Steuer wird fällig für alle Passagierflüge, die von einem deutschen Flughafen abgehen. Frachtflüge sind nicht betroffen. Zu zahlen ist die Steuer von den Airlines, diese werden die Abgabe wohl auf die Flugtickets aufschlagen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Entfernung des Landes, in das der Flug geht. Für die Eingruppierung entscheidend ist die Entfernung zwischen dem Flughafen Frankfurt und dem größten Flughafen des Ziellandes.

INLANDSFLÜGE: Flüge innerhalb von Deutschland werden künftig mit acht Euro pro Ticket besteuert. Wer einen Hin- und Rückflug innerhalb des Landes bucht, wird doppelt belastet, weil er zwei Mal von einem deutschen Flughafen startet. Wer dagegen ins nahe Ausland fliegt, muss nur einmal acht Euro zahlen.

KURZSTRECKE: Ebenfalls acht Euro werden fällig für Flüge innerhalb von Europa und nach Nordafrika. Die Grenze liegt bei 2500 Kilometern Entfernung. Marokko und Tunesien fallen in die Kategorie, nicht aber Ägypten. Auch die Kanaren, die zu Spanien gehören, oder Madeira, das zu Portugal gehört, kosten – obwohl weiter entfernt – nur acht Euro. Flüge nach Russland kosten ebenfalls acht Euro mehr, egal ob nach Moskau oder in den fernen Osten des Landes.

MITTELSTRECKE: Bei einer Entfernung zwischen 2500 Kilometern und 6000 Kilometern werden 25 Euro pro Ticket fällig. In diese Kategorie fallen alle afrikanischen Länder bis knapp nördlich des Äquators. Das beliebte Urlaubsziel Kenia ist nicht mehr dabei. Nach Osten umfasst die Kategorie die Golfstaaten und den Nahen Osten, die äußerste Grenze bilden Pakistan und Kasachstan.

LANGSTRECKE: Ab 6000 Kilometern Entfernung sind 45 Euro pro Ticket zu zahlen. In diese Kategorie fallen die USA sowie alle anderen Länder in Nord- und Südamerika. Daneben gehören der Ferne Osten, also etwa China und Japan, sowie Australien und Neuseeland in diese Kategorie. Wer in Grenznähe wohnt und von einem ausländischen Flughafen abfliegt, spart sich die Flugticketabgabe.

KINDER: Auch auf die Tickets von Kindern wird die Steuer fällig. Lediglich Kinder bis zum Alter von zwei Jahren sind davon ausgenommen. Sie haben aber auch bisher schon kein reguläres Ticket und keinen eigenen Sitzplatz.

UMSTEIGEN: Wer in Deutschland nur umsteigt, muss in der Regel nicht zahlen. Anders ist das bei Umsteigezeiten oder Unterbrechungen von mehr als zwölf Stunden: Dann wird die Ticketabgabe doch fällig. Bei Mittel- und Langstreckenflügen ist die Steuer erst nach 24 Stunden Aufenthalt zu zahlen. Derart lange Umsteigezeiten werden allerdings in der Regel nicht erreicht. Bei einem längeren Aufenthalt wegen Streiks oder Flugzeugdefekts ist die Steuer nicht fällig.

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Die Deutsche Lufthansa hat die Luftverkehrsabgabe verurteilt. „Solche nationalen Alleingänge schwächen den Luftverkehrsstandort Deutschland, es wird zu massiven Wettbewerbsverzerrungen kommen“, sagte ein Sprecher. Lufthansa als größte deutsche Fluggesellschaft werde besonders hart getroffen. „Die Luftverkehrsabgabe wird zu einem Konjunkturmotor für ausländische Airlines und Flughäfen.“ Dies hätten die Erfahrungen in den Niederlanden gezeigt.