Die Deutsche Bundesbank verfügt über einen Verhaltenskodex für ihre Vorstände. Verstößt ein Mitglied gegen die Vorgaben, kann das sechsköpfige Gremium mit Stimmenmehrheit beschließen, dessen frühzeitige Entlassung beim Staatsoberhaupt zu beantragen. Die Regierung müsste die Entlassungsurkunde des Bundespräsidenten gegenzeichnen. Für einen solchen Schritt gibt es nur zwei Gründe: Entweder ist der Vorstand krank und dienstunfähig oder er hat sich eine "grundsätzliche und weitreichende Verfehlung" zuschulden kommen lassen - dieser Begriff ist allerdings nicht genau definiert.