Koalition einigt sich über Sicherungsverwahrung für psychisch gestörte Gewalttäter

Berlin. Die Koalition hat sich nach mehrwöchigem Streit auf ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung geeinigt, das in zentralen Punkten den Forderungen der Union entspricht. Für Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs möglicherweise entlassen werden müssten, soll eine neue Form der sicheren Unterbringung geschaffen werden, die sich von Strafhaft deutlich unterscheidet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagten, es werde damit sichergestellt, dass Gewalttäter, die weiter eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellten, nicht in Freiheit kämen.

In dem Eckpunktepapier heißt es, in den neuen Einrichtungen solle die Lebensführung der Betroffenen nur so weit eingeschränkt werden, "wie dies für die Durchführung der Therapie in einer geschlossenen Einrichtung unverzichtbar ist". Geklärt werden muss aber noch, ob das neue Gesetz auch auf jene 15 Täter angewandt werden soll, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits auf freien Fuß gesetzt wurden.

Angeordnet werden muss die Unterbringung durch eine Zivilkammer. Voraussetzung ist, dass zwei Gutachter den Tätern eine gefährliche psychische Störung attestieren.