Kassel. Beamtenanwärter, die an einer Hochschule ausgebildet werden, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Sobald Auszubildende oder Studenten eine Ausbildungsstätte besuchen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig ist, sei der Bezug von Hartz IV ausgeschlossen (AZ: B 14 AS 24/09 R).