Als Fiktion bezeichnet man in der Literatur alles Erdachte oder Erfundene. Im Recht bezeichnet eine Fiktion eine Art Unterstellung, bei der ein nicht gegebener Tatbestand als real angenommen wird. Im Aufenthaltsrecht beschreibt die "Fiktionsbescheinigung" einen bestimmten Aufenthaltstitel, nach Paragraf 81, Absatz vier, des Aufenthalts-gesetzes. Ein Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels kann dazu führen, dass ein eigentlich abgelaufener Titel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiterhin gilt.

Die Fiktionsbescheinigung wird von der Ausländerbehörde benutzt, um die Zeit zu überbrücken, in der die Ausländerbehörde nicht über den Antrag entscheiden kann oder will. Sie gilt dann in allen Rechten und Pflichten wie der bisherige Aufenthaltstitel.

Die deutsche Staatsangehörigkeit setzt neben einem gesicherten Lebensunterhalt einen rechtmäßigen Aufenthalt von acht Jahren voraus. Zeiträume einer Duldung sind nicht anrechenbar. Und gelten als nicht legaler Aufenthalt.